AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Komödie Winterhuder Fährhaus GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen der Komödie Winterhuder Fährhaus GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „wir“) und ihren Besuchern (nachfolgend Kunde). Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als vereinbart. Für Abonnenten gelten zusätzlich und – soweit abweichend – vorrangig, ggf. vereinbarte Abonnementsbedingungen
2. Vertragsschluss
Angebote der Gesellschaft, insbesondere in der Werbung und in Spielplänen, sind stets freibleibend. Ein verbindlicher Vertragsschluss über den Kauf von Karten kommt erst mit Annahme eines Antrags des Kunden durch die Gesellschaft zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch Bestätigung der Bestellung per E-Mail oder Post, bei telefonischen Bestellungen unmittelbar bei Aufnahme der Bestellung, in allen Fällen stets auch durch Absenden der Karten an den Kunden oder deren Hinterlegung an der Kasse oder Abendkasse.
3. Bezahlung
3.1 Die Bezahlung kann in bar, per SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte (ausschließlich Visa oder Master Card) erfolgen.
3.2 Die Bezahlung kann ferner durch Einlösen von gültigen Gutscheinen erfolgen, die von der Gesellschaft ausgestellt wurden.
3.3 Im Falle von Rückbuchungen von (SEPA)- Lastschriften entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit dieser nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerem Umfang eingetreten ist.
4. Bestellungen, Reservierungen, Vorverkauf, Versand, Widerruf
4.1 Kartenbestellungen sind erst ab den von der Gesellschaft veröffentlichten Vorverkaufsterminen möglich.
4.2 Karten gelten bis zu ihrer Bezahlung für einen Zeitraum von sieben Tagen nach Eingang der Bestellung als reserviert. Werden sie nicht binnen dieses Zeitraums bezahlt, bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, an der Durchführung des Vertrages festzuhalten oder die Karten ohne Rückmeldung wieder in den freien Verkauf zu geben. Wenn ab Bestellung der Karten weniger als sieben Tage bis zur Vorstellung verbleiben, gilt dies entsprechend ab der letzten Stunde vor Vorstellungsbeginn.
4.3 Nach erfolgter Bezahlung werden Karten, wenn sie nicht unmittelbar übergeben werden, bei der Gesellschaft an der Kasse zur Abholung hinterlegt. Für die ebenfalls mögliche Hinterlegung an der Abendkasse berechnet die Gesellschaft eine Gebühr von EUR 1,00.
4.4 Karten können auf Risiko des Kunden bis eine Woche vor Vorstellungsbeginn auch per Post an diesen versandt werden. Eine diesbezügliche Rechtspflicht der Gesellschaft zum Postversand von Karten besteht jedoch nicht. Für die Zusendung von Karten wird eine angemessene Versandgebühr erhoben. Im Falle des Verlusts der Karten auf dem Postwege oder danach werden Versandgebühren nicht erstattet.
4.5 Verlangt der Kunde einen Versand der Karten per Post, so ist er verpflichtet, der Gesellschaft bis spätestens vier Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, wenn die Karten bis dahin nicht bei ihm angekommen sind. In diesem Fall ist die Gesellschaft berechtigt, Ersatzkarten bei der Kasse oder Abendkasse zur Abholung zu hinterlegen. Ziffer 4.2, 4.3 und 5.3 bis 5.5 gelten entsprechend.
4.6 Bei Online-Kartenbestellungen über die Internetseite der Gesellschaft oder bei telefonischen Bestellungen oder Bestellungen per Post gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, dass die Bestellung verbindlich ist und sich der Kunde nicht auf ein Widerrufsrecht i.S.v. § 355 BGB berufen kann.
4.7 Wählt der Kunde bei Online-Kartenbestellungen die Option „print@home“, werden dem Kunden die Karten per E-Mail als PDF-Datei übersandt. Der Kunde ist dann verpflichtet, das Ticket selbst auszudrucken und am Vorstellungstag unaufgefordert am Einlass in Papierform vorzuzeigen.
5. print@home-Karten
5.1 Das Umtauschen von „print@home“-Karten ist nicht möglich. Vergewissern Sie sich daher unbedingt vor Absenden der Bestellung, dass Sie diese Karten zu diesem Termin auch wirklich buchen wollen.
5.2 Bitte sorgen Sie dafür, dass von Ihren „print@home“-Karten immer nur ein Ausdruck existiert.
5.3 Bitte verwahren Sie die „print@home“-Karten so sorgfältig wie Bargeld auf, so dass keine unbefugte Person davon eine Kopie machen oder anderweitigen Missbrauch betreiben kann.
5.4 Für den Fall, dass von „print@home“-Karten Mehrfertigungen auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern von unbefugt vervielfältigten „print@home“-Karten den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern.
5.5 Bitte kontaktieren Sie uns daher bei Verlust oder Diebstahl oder dem Verdacht auf unbefugte Mehrfertigungen Ihrer „print@home“-Karten umgehend unter info@komoedie-hamburg.de.
6. Umtausch, Verfall und Verlust von Karten
6.1 Vorbehaltlich Ziffer 6.8 können Karten bis zu zwei Wochen vor dem Tag der Vorstellung gegen eine angemessene Gebühr auf einen anderen Vorstellungstermin desselben Stückes umgetauscht werden, soweit es einen solchen weiteren Termin gibt und dieser nicht ausverkauft ist. Mehrkosten für ein teureres Kartensegment sind ggf. vom Kunden auszugleichen, bei günstigerem Kartenpreis erfolgt keine Erstattung durch die Gesellschaft.
6.2 Karten müssen zum Tausch im Original innerhalb der oben angegeben Fristen und Konditionen in der Komödie Winterhuder Fährhaus vorliegen.
6.3 In allen anderen Fällen ist der Umtausch oder die Rücknahme von Karten ausgeschlossen.
6.4 Es wird kein Ersatz für verfallene Karten geleistet. Das gilt auch dann, wenn Karten verloren gegangen sind und der Kunde keine Ersatzkarten gem. Ziffern 4.5 und 6.4 bis 6.6 in Anspruch genommen hat.
6.5 Bei Verlust von Karten, auch auf dem Versandwege, werden bis eine Stunde vor Vorstellungsbeginn Ersatzkarten an der Kasse ausgestellt, wenn der Kunde unter Angabe der betroffenen Plätze nachweist oder glaubhaft macht, welche Karten er gekauft hat. Die Gesellschaft kann für das Ausstellen der Ersatzkarten eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.
6.6 Nimmt der Kunde bei Verlust keine Ersatzkarten gem. diesen AGB in Anspruch, bleibt er zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts gleichwohl verpflichtet.
6.7 Sollten Originalkarten und Ersatzkarten für eine Vorstellung und gleiche Plätze vorgelegt werden, haben die Originalkarten Vorrang vor den Ersatzkarten.
6.8 „print@home“-Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
6.9 Es gibt die Möglichkeit kostenpflichtig eine Ticketversicherung der Hanse Merkur zu den Theaterkarten hinzu zu buchen. Die Versicherungsbedingungen und Preise erhalten Sie telefonisch bei uns oder aber unter:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=29&adnr=4115630&locale=de_DE&wt=POPUP
Die Ticketversicherung kann noch bis drei Werktage nach Kartenkauf aber bis einen Monat vor Vorstellungsbeginn unter dem obigen Link abgeschlossen werden.
7. Spielplanänderungen, Ausfall und Abbruch von Vorstellungen
7.1 Spielplanänderungen, Änderungen von Vorstellungsterminen oder Änderungen der Besetzung bleiben vorbehalten. Die Gesellschaft wird sich bemühen, die Käufer von betroffenen Eintrittskarten rechtzeitig über solch Änderungen zu informieren.
7.2 Die Rückgabe von gekauften Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises oder – soweit verfügbar – deren Umtausch für einen anderen Vorstellungstermin, ist im Falle der Änderung von Vorstellungsterminen oder Spielplanänderungen möglich.
7.3 Im Falle von Ziffer 7.2 werden über die Erstattung des Kartenpreises hinausgehende Ansprüche nicht von der Gesellschaft erstattet. Das gilt insbesondere für nutzlose Aufwendungen.
7.4 Bei einem Ausfall oder Abbruch von Vorstellungen, den die Gesellschaft nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), wird die Gesellschaft von der Leistungspflicht frei.
7.5 Ist mehr als die Hälfte der Vorstellung zur Aufführung gebracht worden, ehe ein Abbruch der Vorstellung erfolgt, ohne dass die Gesellschaft dies zu vertreten hat, so gilt die Vorstellung als vollständig erbracht.
8. Preise
8.1 Die geltenden Preise für Karten, Umtausch, Versand, Bearbeitung von Rückbuchungen etc. sind aus den aktuellen Preislisten und Veröffentlichungen der Gesellschaft ersichtlich werden auf Anfrage durch die Gesellschaft auch nochmals mitgeteilt.
8.2 Vorbehaltlich eines abweichenden Aufdrucks auf der Karte beinhaltet der Preis ein Programmheft, Garderobe, Systemgebühr sowie Altersvorsorge für die Schauspieler. Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise.
9. Ermäßigungen
9.1 Gem. der aktuellen Preislisten und Veröffentlichungen der Gesellschaft werden Ermäßigungen gegenüber Schülern (Schüler sind Kinder bis 18 Jahre unter Vorlage ihres Schülerausweises. Abendschulen oder zweite Bildungswege werden nicht anerkannt), Studenten, Auszubildenden, Behinderten oder Erwerbslosen gewährt. Pro Person kann nur eine ermäßigte Karte erworben werden. Bei Behinderten kann zusätzlich eine Begleitperson zum ermäßigten Eintrittspreis eine Karte erwerben, wenn laut Behindertenausweis eine Begleitperson benötigt wird.
9.2 Ermäßigte Karten sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem Ausweis vorgezeigt werden, der die Voraussetzungen der Berechtigung nachweist. Kann ein entsprechender Ausweis bei Einlass nicht vorgezeigt werden, ist die Gesellschaft berechtigt, den vollen Kartenpreis zu verlangen.
9.3 „print@home“ Karten sind vom nachträglichen Ermäßigen von Karten ausgeschlossen.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren oder Fertigen von Ton- oder Bildaufnahmen (insbesondere per Video, Film, etc.) ist untersagt, kann gegen Urheberrechte verstoßen und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.
11. Verspäteter Einlass
Der Einlass nach Beginn der Vorstellung ist nur nach Absprache und auf Anweisung des Einlassdienstes der Gesellschaft möglich. Es besteht weder Anspruch auf Einlass nach Beginn der Vorstellung noch auf Ersatz der nicht genutzten Eintrittskarten.
12. Mobiltelefone
Der Betrieb von Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationsgeräten während der Vorstellung ist untersagt. Die Geräte sind während der Vorstellung abzuschalten.
13. Garderobenmarken
Für den Verlust von Garderobenmarken berechnen wir eine Gebühr von EUR 5,– soweit nicht der Kunde nachweist, dass durch den Verlust ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Gebühr wird erstattet, wenn die Garderobenmarke wiedergefunden und vor Beauftragung einer Ersatzbeschaffung bei der Gesellschaft abgegeben wird.
14. HVV
Mit einer Eintrittskarte für eigene Veranstaltungen der Komödie Winterhuder Fährhaus erwirbt der Besucher ab der Spielzeit 2015/16 ein HVV-Kombiticket. Dieses gilt im Gesamtbereich des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) für die Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort. Für die Hinfahrt besteht keine zeitliche Einschränkung. Für die Rückfahrt gilt das Kombiticket bis 6.00 Uhr des darauf folgenden Tages. Diesbezüglich besteht zwischen dem Kunden und dem HVV ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Tarif- und Beförderungsbedingungen des HVV gelten.
15. Haftung, Schadensersatz
15.1 Wir haften für von uns zu vertretende Schäden gleich aus welchem Rechts¬grund nur, wenn der Schaden
1. a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
2. b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
15.2 Haften wir gem. Ziff. 15.1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahr¬läs¬sig¬keit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang be¬grenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt be¬kann¬ten Umstände typischerweise rechnen mussten.
15.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 15.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die auf¬grund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht wer¬den.
15.4 Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 15.1 bis 15.3 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mit¬ar¬bei¬ter und Beauftragten.
15.5 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflicht¬ver¬let¬zung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Ver¬tre¬ter oder eines unserer Er¬fül¬lungs¬ge¬hil¬fen beruhen, haften wir unbeschränkt.

16. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Abonnements
a) Laufzeit, Kündigung und Änderungen
Ein Abonnement gilt für eine Spielzeit und verlängert sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der ersten Spielzeit gekündigt wird.
Der Kunde kann das das Abonnement daneben auch wie folgt kündigen:
aa) Der Kunde kann das Abonnement in der ersten Spielzeit auch nach Erhalt der ersten drei Karten für den Rest dieser Spielzeit ordentlich kündigen.
bb) Nach Ablauf der ersten Spielzeit kann der Kunde das Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen.
cc) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets vorbehalten.
dd) In allen vorstehenden Fällen einer Kündigung bleiben die Parteien in dem Umfang zur wechselseitigen Leistung verpflichtet, wie er sich bis zum Wirksamwerden der Kündigung des Abonnements ergibt. Im Abonnementzeitraum vor Wirksamwerden der Kündigung liegende Veranstaltungen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen sind von der Gesellschaft zu erbringen und vom Kunden zu vergüten. Außerhalb dieses Zeitraums liegende wechselseitige Verpflichtungen erlöschen mit dem Wirksamwerden der Kündigung. Vom Kunden insoweit bereits geleitstete Zahlungen sind ggf. anteilig an den Kunden zurückzuzahlen. Der Kunde ist verpflichtet, insoweit bereits erhaltene Karten bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Veranstaltung an die Gesellschaft zurückzugeben.
Unverbindliche Bitte:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir unsere Abonnenten unverbindlich, uns eine Kündigung des Abonnements und etwaige Änderungswünsche für das folgende 3er-Paket bereits zum 15. April bzw. 15. Oktober der jeweils laufenden Saison zukommen zu lassen. Die vorstehenden Kündigungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
b) Erhalt der Abonnementkarten
Die Abonnementskarten werden dem Kunden rechtzeitig in zwei 3er-Kartenpaketen übermittelt. Das erste 3er-Kartenpaket erhält der Kunde zu Beginn der jeweiligen Spielzeit rechtzeitig vor der ersten Veranstaltung, das zweite 3er-Kartenpaket erhält der Kunde rechtzeitig vor der vierten Veranstaltung.
c) Bezahlung
Der Kunde erhält mit jedem 3er-Kartenpaket eine separate Rechnung. Die Bezahlung im SEPA-Lastschriftverfahren ist möglich.
Falls es zu einer SEPA-Lastschrift Rückbuchung kommt, werden dem Kunden dadurch entstehende Kosten in Rechnung gestellt, soweit diese von den Banken erhobenen Gebühren abdecken.
d) Ermäßigungen
Abonnementskarten können nicht ermäßigt werden.
e) Abonnementzukaufkarten für Klassiker Abonnenten
Klassiker Abonnenten erhalten 20% Rabatt auf 2 Zukaufkarten (pro Abo-Platz) in unseren sechs Hauptstücken sowie 10% Rabatt auf 2 Zukaufkarten (pro Abo-Platz) für Komödie Extra sowie Märchen. Sonderaktionen sind zeitlich begrenzt und werden vorher schriftlich angekündigt.
Bei telefonischer Buchung, Bezahlung und Zusendung der Zukaufkarten per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschrift wird eine Gebühr von 2,10 € pro Auftrag fällig.
Alleskönner Abonnenten erhalten 20% Rabatt auf unbegrenzt viele Zukaufkarten in allen Programmsparten (Hauptstücke, Komödie Extra sowie Märchen.) Sonderaktionen sind zeitlich begrenzt und werden vorher schriftlich angekündigt.
Bei telefonischer Buchung, Bezahlung und Zusendung der Zusatzkarten fallen keinerlei Gebühren an.
f) Umtausch von Eintrittskarten für Klassiker Abonnenten
Abonnementskarten können frühestens am Vorverkaufstermin für Abonnenten (siehe Spielplan) getauscht werden. Ein Tausch ist nur innerhalb einer Produktion möglich, sofern noch Plätze verfügbar sind. Ein stückübergreifender Tausch ist nicht möglich. Die Originalkarten müssen bis spätestens einen Werktag (Mo-Fr) vor der Vorstellung im Theater vorliegen. Ein Tausch am Vorstellungstag ist nicht möglich. Jeder Tausch von Abonnementskarten in den sechs Hauptstücken ist kostenlos. Der Umtausch von Zusatzkarten kostet € 1,- je Karte. Getauscht werden kann im Abonnementsbüro (Mo.-Fr. 10.00-18.00 Uhr) oder an der Tageskasse (Mo.-Sa. 10.00-18.30 Uhr, So. 14.00-17.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Reservierung über das Abobüro, sofern das Abo-Büro geschlossen ist.
Unter der Telefonnummer 040 – 480 680 90 kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren und uns anschließend seine Originalkarten (inklusive frankiertem und adressierten Rückumschlag sowie evtl. inkl. Tauschgebühr) zuschicken. Die Karten für den neuen Termin erhalten Sie danach per Post.
Eine Rücknahme von Karten und die Erstattung des Eintrittspreises sind grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn eine Veranstaltungsreihe ausverkauft und ein Tausch daher nicht möglich ist.
g) Umtausch von Eintrittskarten für Alleskönner Abonnenten
Ein Tausch ist nur innerhalb einer Preisgruppe möglich, sofern noch Plätze verfügbar sind. Jeder Tausch ist kostenlos. Bei postalischem Tausch muss kein Rückumschlag beigelegt werden. Die Karten können noch am Tag der Vorstellung vor Stückbeginn kostenlos umgetauscht werden. Für jeden Tausch benötigen wir die Originalkarten fristgerecht vor Ort. Getauscht werden kann im Abonnementsbüro (Mo.-Fr. 10.00-18.00 Uhr) oder an der Tageskasse (Mo.-Sa. 10.00-18.30 Uhr, So. 14.00-17.00 Uhr) nach telefonischer Reservierung im Abo-Büro, sofern das Abo-Büro geschlossen ist. Unter der Telefonnummer 040 – 480 680 90 können Sie einen neuen Termin vereinbaren und uns anschließend Ihre Originalkarten zusenden.
Eine Rücknahme von Karten und die Erstattung des Eintrittspreises sind grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn ein Tausch mangels verfügbarer Plätze nicht möglich ist.
h) HVV
Hierfür gelten die Regelungen von Ziffer 14. der AGB.

Stand: Mai 2022

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